

Allgemeine Geschäftsbedingungen
STEPHANIE KROß (im Folgenden „PonyClub" genannt)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026
§ 1 Vertragsabschluss und -dauer
Mit Unterzeichnung eines PonyClub-Mitgliedsvertrages kommt es zum Vertragsschluss zwischen dem PonyClub und dem Vertragspartner. Der Vertrag hat eine unbestimmte Dauer. Inhalt und Dauer bestimmen sich nach dem jeweiligen Individualvertrag. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung der Gebühren und ist im Gegenzug zum Besuch der gebuchten Stunden berechtigt. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Dieser wird durch seine Unterschrift Vertragspartner des PonyClubs. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Fall auch für die minderjährige Person.
§ 2 Zahlungsbedingungen für Vertragskunden
Durch den Vertragsschluss verpflichtet sich der Vertragspartner zur Bezahlung der vollen monatlichen Gebühren. Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden (z. B. durch eine Erkrankung) oder Abbruch der gebuchten Stunden entbinden den Vertragspartner nicht von der Zahlung der gesamten monatlichen Gebühren. Die Gebühren sind monatlich im Voraus, jedoch spätestens vor Beginn der ersten Stunde eines jeden Monats zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung darf der PonyClub den Unterricht versagen.
Folgende Zahlungsmodalitäten bietet der PonyClub an bei einzelnen gebuchte Stunden / Probestunden:
Paypal an: fanny@ponyclub-duesseldorf.de
Betreff: Name Kind, Kurs
oder Barzahlung
Monatlicher Club-Beitrag abhängig vom Paket:
Einzugsermächtigung
Dauerauftrag / Überweisung
Betreff: Name Kind, Kurs
§ 2a Zahlungsbedingungen Einzel- und Probestunden / Ponyausleihe
Alle zusätzlich oder einmalig gebuchten Reitstunden, wie Einzel- oder Probestunden müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, behalten wir uns vor den vollen Preis für die gebuchte Einheit zu verlangen.
§ 2b Zahlungsbedingungen Kindergeburtstage
Bei Kindergeburtstagen ist kostenloses Stornieren bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin möglich. Bei späteren Stornierungen berechnen wir 50% des Preises.
§ 3 Preise
Die aktuellen Gebühren sind in der Preisliste auf der Webseite oder im Anhang 1 zum Vertrag aufgeführt.
§ 4 Versäumte Stunden, Verspätungen, Krankheitsfall, Teilnahmebedingungen
Sollte der Vertragspartner Zeitverluste bei den Reitstunden erleiden, die in der Person des Vertragspartners begründet sind oder durch Umstände, die durch ihn zu verantworten sind, und dadurch daran gehindert haben, gebuchte Stunden in vollem Umfang zu nutzen (z. B. Verspätungen), so besteht kein Anspruch darauf, dass diese Zeitverluste ausgeglichen werden. Sollte der Vertragspartner Stunden versäumen, können diese nur nach Absprache und mit Zustimmung mit der PonyClub GbR nachgeholt werden. Ein Anspruch des Vertragspartners hierauf besteht grundsätzlich nicht. Sofern der Vertragspartner krankheitsbedingt dauerhaft, d. h. für mindestens einen Monat nicht teilnehmen kann, werden die versäumten Stunden ab dem Eingang eines dem PonyClub vorgelegten ärztlichen Attestes gutgeschrieben und können nach Absprache mit dem PonyClub anteilig nachgeholt werden. Eine Rückzahlung gezahlter Kursgebühren erfolgt in keinem Falle. Der PonyClub weist ausdrücklich darauf hin, dass beispielsweise geschäftliche oder private Termine oder eine Kinderbetreuung etc. nicht als zwingender Grund anerkannt werden und die Gebühren weiter zu zahlen sind.
Während des jährlichen 2x zweiwöchigen Betriebsurlaubs und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. In dieser Zeit sind die monatlichen Gebühren weiter zu entrichten. Die genauen Zeiten der Betriebsferien werden im Voraus bekannt gegebenen. Eine Bekanntgabe kann beispielsweise durch die Aushänge auf dem Hof des PonyClubs oder auch auf der Webseite erfolgen.
Sofern der Vertragspartner sich nach freiem Ermessen des PonyClubs unbillig verhält (z. B. durch Trunkenheit, Beleidigungen, Sittenwidrigkeit, jedwede Form von rassistischen und/oder diskriminierender Äußerungen etc. auffällt), kann der PonyClub ihn bzw. die minderjährige Person, für die er diesen Vertrag geschlossen hat, ohne Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren vom weiteren Unterricht ausschließen. Falls zwingende Gründe (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Lehrers, höhere Gewalt usw.) vorliegen, können Stunden nachgeholt, zusammengelegt, abgebrochen oder verlegt werden.
Der Vertrag ist nicht an einen bestimmten Reitlehrer oder an ein bestimmtes Pferd gebunden. Falls Longen- und Einzelstunden sowie die Miete für Ponys nicht mindestens 48 Stunden im Voraus abgesagt werden, damit zumindest die Möglichkeit besteht, anderen Kindern den Platz zur Verfügung zu stellen, erhebt der PonyClub den vollen Preis. In jedem Fall wird darum gebeten, bei Krankheit oder Nichtteilnahme am Unterricht den PonyClub im Voraus zu informieren, damit eine reibungslose Planung gewährleistet werden kann. Grundsätzlich erfolgen die Reitstunden witterungsunabhängig. Im Falle witterungsbedingt notwendiger Einschränkungen besteht kein Ersatzanspruch des Vertragspartners.
§ 5 Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich bei der genannten Adresse des PonyClubs eingehen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens beim PonyClub an. Für eine fristlose Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Haftung
Der gesamte Aufenthalt auf der Anlage und auf Veranstaltungen des PonyClubs geschieht auf eigene Gefahr des Vertragspartners. Der PonyClub haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt der PonyClub keine Haftung. Des Weiteren besteht – sofern gesetzlich zulässig - keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen seitens des PonyClubs über die Reitstunde des Reitschülers hinaus. Das Betreten des Stallgeländes für Gäste und Angehörige des Vertragspartners erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr.
§ 7 Film- und Fotoaufnahmen
Im PonyClub werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Sofern der Vertragspartner nicht wünscht, dass von ihm gefertigte Aufnahmen in der Öffentlichkeit gezeigt werden, teilt er dies dem PonyClub ausdrücklich in schriftlicher Form mit. Eine solche Mitteilung gilt für die Zukunft, eine rückwirkende Vernichtung oder Nichtverwendung der vom PonyClub gefertigten und verwendeten Aufnahmen erfolgt grundsätzlich nicht. Falls die rückwirkende Vernichtung oder Nichtverwendung durch den PonyClub ermöglicht werden kann, wird unter Abwägung der widerstreitenden Interessen – insbesondere unter Berücksichtigung der finanziellen und medienwirksamen Interessen des PonyClub – eruiert werden, ob eine Vernichtung oder Nichtverwendung ermöglicht werden kann. Sofern der Vertragspartner des PonyClub nicht mitteilt, dass die gefertigten Aufnahmen nicht in der Öffentlichkeit gezeigt werden dürfen, stimmt der Vertragspartner der Veröffentlichung honorarfrei zu; die Film- bzw. Fotorechte gehen somit zeitlich unbefristet und für sämtliche Nutzungs- und Verwendungsarten in den Besitz des PonyClub über. Die Fotos werden z. B. vom PonyClub auf der Internetseite www.ponyclub-duesseldorf.de sowie zu Social-Media-Zwecken und/oder anderen Marketingmaßnahmen verwendet. Die Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen sowie deren Verwendung durch den Vertragspartner oder dessen Angehörige sind ohne die vorherige Erlaubnis des PonyClubs nicht gestattet.
§ 8 Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen
Mit Betreten der Anlage des PonyClubs sowie mit Unterzeichnung eines Anmeldeformulars in schriftlicher Form werden diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt.
§ 9 Salvatorische Klausel
Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.
Impressum: Stephanie Kross
Inhaber: Stephanie Kroß, Duisburger Landstrasse 331, 40489 Düsseldorf, fanny@ponyclub-duesseldorf.de